Inhalt
Als Affiliate-Vermarkter, egal ob Sie einen Blog oder eine Website betreiben oder Social-Media-Plattformen nutzen: Solange Sie für eine Empfehlung eines Produkts oder einer Dienstleistung bezahlt werden, müssen Sie dies auf Ihrer Website offenlegen. Das ist Ihren Kunden gegenüber nur fair und entspricht den Regeln, Vorschriften und Geschäftsbedingungen der verschiedenen Partnerprogramme und Handelsprovisionen.
Warum?
Normalerweise gingen die Handelskommissionen gegen Händler und Werbetreibende vor, weil sie ihre Daten nicht offenlegten, aber jetzt Affiliate-Vermarkterob sie nun Blogger sind oder eine eigene Website besitzen, müssen ebenfalls mit Sanktionen rechnen, weil sie ihre Partnerverbindungen auf ihren Websites oder in ihren Beiträgen in den sozialen Medien nicht ordnungsgemäß offenlegen.
Sie fragen sich vielleicht, unter welchen Umständen Sie Ihre Affiliate-Verbindungen offenlegen müssen. Nach Angaben der Federal Trade Commission - einer Einrichtung, die im Rahmen ihrer Aufgaben in den Vereinigten Staaten von Amerika für ehrliches Affiliate-Marketing sorgt - gibt es einige Richtlinien, die jedem Unternehmen helfen können. Affiliate-Vermarkter zu wissen, wann und wie Sie eine Offenlegung auf Ihrer Seite oder in Ihrem Beitrag vornehmen sollten.
Offenlegungen
- Sie sollten offenlegen, wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kostenlos erhalten haben, um eine Rezension zu schreiben, und dann für die Rezension entschädigt wurden. Wenn Sie für ein Produkt oder eine Dienstleistung, die Sie verwenden, entschädigt wurden oder werden, egal ob Sie Markenbotschafter des Produkts, Markensprecher oder Investor der Marke sind oder ob Sie kostenlose Geschenke erhalten haben, sollten Sie dies Ihren Kunden, Zuschauern und Lesern mitteilen.
- Sie sollten für alle Werbeaktionen, die Sie auf Blogs, Websites, Twitter, Facebook, Instagram und anderen Plattformen für soziale Medien durchführen, die gleichen Angaben machen. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Offenlegungserklärung für alle anderen Beiträge gilt: Nein, das ist nicht der Fall. Selbst wenn es sich bei all diesen Beiträgen um Werbung für dasselbe Produkt oder dieselbe Dienstleistung handelt, sollten Sie bei allen Beiträgen einen Hinweis einfügen.
- Wenn Sie soziale Medien nutzen, um für Produkte oder Dienstleistungen zu werben, müssen Sie eine Offenlegungserklärung abgeben. Der Hinweis, dass einige soziale Medienplattformen Wortgrenzen haben, ist keine Entschuldigung. Verwenden Sie Wörter wie "Paid Ad", "Ad", "Sponsored" oder sogar Hashtags wie "#ad" oder "#advertisement". Diese Wörter sind kurz und vermitteln den Kunden eindeutig die Botschaft, dass Sie für Ihre Werbung entlohnt werden. Sie fungieren effektiv als Offenlegungserklärungen.
- Wenn Sie in Ihrem Blog, auf Ihrer Website oder in sozialen Medien ein Bild von einem Produkt oder einer Dienstleistung veröffentlichen, gilt dies als Werbung für dieses Produkt oder diese Dienstleistung. Dabei kann es sich um ein Bild eines bestimmten Körperpeelings oder einer Spielkonsole handeln oder um ein Bild von Ihnen, wie Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung verwenden. Solange dies andere dazu bringt, das Produkt oder die Dienstleistung zu kaufen, handelt es sich um eine Empfehlung, die in angemessener Weise offengelegt werden muss.
- Sie müssen Angaben machen, wenn Sie einen Wettbewerb oder eine Verlosung in sozialen Medien, in Ihrem Blog oder auf Ihrer Website durchführen. Preisausschreiben und Verlosungen sind Marketingstrategien, die darauf abzielen, das Interesse von Kunden zu wecken, ihre E-Mails zu erhalten, wenn sie sich anmelden, und ihnen Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Die Verwendung von Hashtags wie "#sweepstakes" dient auch in diesem Fall als Offenlegungserklärung.
- Offenlegungserklärungen müssen klar und deutlich sichtbar sein. Versuchen Sie nicht, die Offenlegungserklärung innerhalb des von Ihnen eingestellten Inhalts oder am Ende der Seite zu verstecken. Ihre Offenlegungserklärung muss klar und leicht zu lesen sein, also:
- Offenlegungserklärungen sollten am Anfang der Seite oder des Beitrags stehen. Sie sollten nicht in den Text integriert werden, sie sollten nicht in Hashtags platziert werden, und sie sollten nicht am unteren Rand der Seite stehen. Es sollte das erste sein, was die Leser sehen, wenn sie Ihren Beitrag lesen oder Ihre Seite aufrufen.
- Ihre Offenlegungserklärung sollte in einer klaren, gut lesbaren Schriftart verfasst sein, sowohl in Bezug auf die Schriftgröße als auch auf die Schriftart.
- Die Farbe sollte sich deutlich vom Hintergrund abheben. Machen Sie nicht den Trick mit einer gelben Offenlegungserklärung vor einem grünen Hintergrund. Achten Sie darauf, dass die Farben des Textes und des Hintergrunds ausreichend kontrastieren, damit sie klar und deutlich lesbar sind.
- Offenlegungserklärungen in Videos oder Vlogs sollten lange genug auf dem Bildschirm bleiben, damit die Betrachter sie lesen und verstehen können.
- Offenlegungserklärungen auf Audioplattformen sollten in einem gleichmäßigen Tempo vorgelesen werden, damit die Zuhörer folgen und verstehen können.
- Verschweigen Sie auf keinen Fall Ihre Offenlegungserklärung. Sie sollten auf Ihrer Website eine Seite mit der entsprechenden Offenlegungserklärung einrichten (dies ist nur eine Erklärung, die besagt, dass Sie dafür bezahlt werden, für das Produkt oder die Dienstleistung zu werben), oder die Erklärung verwenden, die von dem Partnerprogramm, bei dem Sie Mitglied sind, bereitgestellt wird (Amazon Associates hat eine eigene Offenlegungserklärung, die es seinen Partnervermarktern zur Verfügung stellt). Wenn Sie Begriffe wie "Sponsored" oder "#sweepstakes" verwenden, kürzen Sie sie nicht zu "Spon" oder "#sweeps" ab, da die Kunden mit diesen Begriffen nicht vertraut sind und möglicherweise nicht erkennen, dass es sich bei Ihren Beiträgen um Werbung handelt.
Indem Sie Ihre Affiliate-Marketing-Verbindungen offenlegen, teilen Sie Ihren Lesern, Zuschauern und Kunden mit, dass Sie für Ihre Unterstützung des Produkts oder der Dienstleistung bezahlt werden, unabhängig davon, ob Sie Werbung dafür oder es zu bewerten. Sie müssen sie auch darauf hinweisen, dass alle Bewertungen, die Sie über ein Produkt oder eine Dienstleistung abgegeben haben, ausschließlich auf Ihren Ansichten und Erkenntnissen beruhen und in keiner Weise von dem Händler oder Werbetreibenden beeinflusst wurden.